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Kantonsbeiträge

Die Studiengänge der höheren Fachschulen HF werden von den Kantonen mit Kantonsbeiträgen finanziell unterstützt. Bei unserem Bildungsangebot gilt dies für:

 


Die interkantonale Vereinbarung HFSV hat folgende Semesterbeiträge [CHF] festgelegt:

Semester HFWI
HFWI
(2-Jahre)

HFIN
HFPT
HFBW
Frühlingssemester 2024
2'100
4'100
2'400
2'400
2'200
Herbstsemester 2024/25
2'100
4'100
2'400
2'400
2'200
Frühlingssemester 2025
2'100
4'100
2'400
2'400
2'200
Herbstsemester 2025/26
2'100
4'200
2'300
2'500
2'200
Frühlingssemester 2026
2'100
4'200
2'300
2'500
2'200
Herbstsemester 2026/27
2'100
4'200
2'300
2'500
2'200
Frühlingssemester 2027
2'100*
4'200*
2'300*
2'500*
2'200*
Herbstsemester 2027/28
2'100*
4'200*
2'300*
2'500*
2'200*

* definitiver Betrag noch ausständig

 

HFWI Dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF
HFIN Dipl. Informatiker/in HF
HFPT Dipl.Prozesstechniker/in HF
HFBW Dipl. Betriebswirtschafter/in HF
 

Bitte beachte, dass die Nachdiplomstudien NDS HF von den Kantonen nicht finanziell unterstützt werden.

 

Bei den ausgeschriebenen Preisen unserer HF-Studiengänge sind die Kantonsbeiträge bereits abgezogen:

Die obigen Beiträge werden semesterweise pro Studiengang und Studierende/n an den Bildungsanbieter ausbezahlt. Wir haben bei all unseren Preisangaben die Kantonsbeiträge bereits abgezogen. Unsere Preisangaben und der Weiterbildungsvertrag beruhen auf der Annahme, dass der Kantonsbeitrag während der ganzen Studiendauer gleichbleibt. Sollte sich dieser Beitrag im Verlaufe des Studiums verändern, werden wir dir die Differenz entsprechend gutschreiben oder belastet.

 

So profitierst du von den Kantonsbeiträgen:

Um von dieser finanziellen Unterstützung profitieren zu können, benötigen wir von dir bis spätestens zwei Wochen vor dem Start deines Studiengangs das ausgefüllte Personalienblatt und eine Wohnsitzbestätigung. Wir ziehen dir anschliessend den Kantonsbeitrag direkt von deiner Semesterrechnung ab.

Um für dich die administrative Abwicklung mit dem Kanton erledigen zu können, benötigen wir von dir folgende Unterlagen:

  • Das Personalienblatt im Original vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben.
  • Eine Wohnsitzbestätigung (im Original und bei Studienbeginn nicht älter als drei Monate) deines stipendienrechtlichen Wohnsitzes.
    Diese erhältst du bei der Einwohnerkontrolle des zuständigen Kantons.

Beitragspflichtig ist jener Kanton, in welchem du vor Ausbildungsbeginn zuletzt während mindestens 24 Monaten ununterbrochen gewohnt hast und gleichzeitig finanziell unabhängig warst.

 

Bitte beachte, dass du allenfalls eine Sonderbewilligung brauchst:

  • Bei den Studiengängen Wirtschaftsinformatik HF, Technik HF Informatik und Technik HF Unternehmensprozesse benötigst du mit einer Wohnsitzbestätigung im Kanton Jura oder Neuenburg eine Sonderbewilligung für die finanzielle Unterstützung, wenn du ausserhalb des Kantons studierst.
  • Beim Studium Betriebswirtschaft HF benötigst du mit einer Wohnsitzbestätigung im Kanton Schaffhausen oder Neuenburg eine Sonderbewilligung für die finanzielle Unterstützung, wenn du ausserhalb des Kantons studierst.

 

Hast du noch Fragen zu den Kantonsbeiträgen für dein HF-Studium? Ruf uns an, wir beraten dich gerne.

Finanzierungsalternativen:

Nebst kantonalen Unterstützungen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die dich bei der Finanzierung deiner Ausbildung unterstützen können: