Lassen Sie alle Interessierten ein Anmeldeformular ausfüllen. So haben Sie alle nötigen Angaben und können Ihre zukünftige Mieter/innen auf verschiedenen Kanälen kontaktieren. Wichtig ist unter anderem der Zivilstand. Ist der/die Mieter/in verheiratet und wird die Wohnung auch durch den/die Ehepartner/in bewohnt, müssen beispielsweise bei einer Kündigung seitens Vermieter/in beide Vertragsparteien separat angeschrieben werden. Bestehen Sie zudem auf einen aktuellen Betreibungsregisterauszug, allenfalls auch von den früheren Wohnorten. Ist der/die Interessent/in damit einverstanden, holen Sie beim aktuellen Arbeitgeber und bisherigen Vermieter Auskünfte ein über das Arbeitsverhältnis (gekündigt/ungekündigt), die Bestätigung der ungefähren Lohnhöhe, die Zahlungsmoral, allfällige Abmahnungen etc.
Für den Mietvertrag gibt es keine Formvorschriften. Für die Beweisbarkeit und bei Streitfällen empfiehlt sich jedoch eine Schriftlichkeit (eine Vorlage erhalten Sie beim Hauseigentümerverband- HEV). Lassen Sie den Vertrag vom Mieter / von der Mieterin als erstes unterschreiben. Ansonsten sind Sie für längere Zeit in der Vermietung verhindert, falls der/die Mieter/in den Vertrag nicht zurücksendet. Weisen Sie im Vertrag die Nebenkosten deutlich aus. Betriebskosten sind nur geschuldet, wenn diese vereinbart wurden. Folglich muss jede einzelne Abrechnungsposition im Mietvertrag separat erwähnt werden, Sammelbegriffe sind nicht erlaubt. Seien Sie auch vorsichtig bei der Angabe von Quadratmetern. Gibt es grössere Abweichung zwischen Vertrag und Objekt, so hat der/die Mieter/in Anspruch auf Mietzinsreduktion.
Diese Sicherheitsleistung dient Ihnen als Vermieter/in, um allfällige Mietzinsausfälle oder übrige Forderungen (z.B. Mieterschäden / Nebenkostennachforderungen) zu decken. Wird die Kaution in Geld geleistet, so muss sie auf ein Sparkonto lautend auf den/die Mieter/in bei einer Bank eingezahlt werden. Übergeben Sie die Hausschlüssel erst, wenn die Kaution einbezahlt wurde. Hat der/die Mieter/in das Objekt bezogen ist es umständlich, diese noch einzufordern.
Als Vermieter/in müssen Sie beweisen können, dass Sie das Objekt ordnungsgemäss übergeben haben. Dazu dient was Wohnungsübergabeprotokoll, welches den Zustand der Wohnung und alle Mängel festhält. Vorlagen finden Sie ebenfalls beim Hauseigentümerverband - HEV. Das Dokument wird von beiden Parteien unterschrieben. Damit bestätigt der/die einziehende Mieter/in, dass sich die Wohnung in vertragsgemässem Zustand befindet. Bei Auszug des/der Mieters/in wird ein zweites Protokoll erstellt. So wird deutlich, welche Schäden während der Mietzeit entstanden sind.
Mit diesen vier einfachen Massnahmen sind Sie gut vorbereitet, um die Vermietung Ihrer Immobilie anzugehen. Falls Sie mehr Informationen dazu wünschen oder sich gerne weiterbilden möchten, bieten wir eine breite Auswahl an Studiengängen und Kursen im Bereich Immobilienweiterbildung. HEV-Mitglieder und SVIT-Mitglieder profitieren dabei von attraktiven Rabatten.
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